Erbrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere bei Erbauseinandersetzungen sowie der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Auch bei Fragen zur gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge sowie erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten stehen wir beratend zur Seite.

Im Bereich der Unternehmensnachfolge prüfen und beraten wir zu erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen. Auf Wunsch entwerfen wir alle notwendigen Erklärungen (z. B. Testament), Gesellschaftsverträge und sonstige mit der Unternehmensnachfolge in Zusammenhang stehende Verträge.