Familienrecht

Im Bereich des Ehe- und Familienrechts beraten und unterstützen wir Sie bei allen Problemen im Zusammenhang mit ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Partnerschaften.

Unsere Haupttätigkeiten im Familienrecht:

  • Vertretung im Ehescheidungsverfahren und den damit verbundenen Folgesachen (Ehegatten- und Kindesunterhalt, Umgangs- und Sorgerecht, Zugewinnausgleich)
  • Prüfung und Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vertretung in Vater- und Kindschaftssachen
  • Abänderung von Unterhaltstiteln

Frau Rechtsanwältin Büchner hat den Lehrgang zur Fachanwältin für Familienrecht erfolgreich absolviert und verfügt über langjährige Erfahrungen in sämtlichen Bereichen des Familienrechts.