Familienrecht
Im Bereich des Ehe- und Familienrechts beraten und unterstützen wir Sie bei allen Problemen im Zusammenhang mit ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Partnerschaften.
Unsere Haupttätigkeiten im Familienrecht:
- Vertretung im Ehescheidungsverfahren und den damit verbundenen Folgesachen (Ehegatten- und Kindesunterhalt, Umgangs- und Sorgerecht, Zugewinnausgleich)
- Prüfung und Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vertretung in Vater- und Kindschaftssachen
- Abänderung von Unterhaltstiteln
Frau Rechtsanwältin Büchner hat den Lehrgang zur Fachanwältin für Familienrecht erfolgreich absolviert und verfügt über langjährige Erfahrungen in sämtlichen Bereichen des Familienrechts.